Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests - Formular
Die Eltern versichern bis zu den Osterferien jeweils im 14-Tage-Rhythmus die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen. Die von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten unterschriebene „Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests“ (Formular) wird erstmalig zum 28. Februar 2022 und anschließend am 14. sowie am 28. März an die Schule übermittelt. Sofern Schulen in dieser Woche bewegliche Ferientage haben, muss das Formular der Schule bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts vorliegen. Die regelmäßigen Testungen als Voraussetzung für den Schulbesuch führen im Interesse der Familien und Kinder dazu, dass Kinder unter 16 Jahren auch in allen anderen Lebensbereichen – ohne weiteren Nachweis – als getestet gelten. Diese Begünstigung setzt natürlich eine gewissenhafte häusliche Testung sowie die regelmäßige Vorlage der o.g. Bestätigung voraus.
Der beste, weil zuverlässigste Zeitpunkt für die häusliche Testung ist die Zeit unmittelbar vor dem Aufbruch der Kinder zur Schule. Es ist jedoch auch möglich und zulässig, die Kinder am Vorabend des Schulbesuchs zu testen.